Die Grundlage der Pfarrei neuen Typs
Die Gründungsvereinbarung ist eine Vereinbarung der ehemaligen zehn Kirchengemeinden, die miteinander erarbeitet und beschlossen und vom Bischöflichen Ordinariat in Limburg genehmigt wurde. Dies ist die selbst gestaltete Grundlage der praktischen Zusammenarbeit der jetzigen Kirchorte in der Pfarrei Liebfrauen.
Sie zeichnet sich über die pastoralen Überlegungen, die zu einem späteren Zeitpunkt in ein umfangreicheres Pastoralkonzept münden, vor allem durch die finanzielle Verantwortung der Ortsausschüsse für die Kirchorte aus. In einem miteinander vereinbarten Planungsrahmen sind die jeweiligen Ortausschüsse vor Ort verantwortlich für die Verwendung dieser Gelder und ihre sinnvolle Nutzung.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil sind natürlich auch die Gottesdienstordnung für alle Kirchorte und die Planungen und Öffnungszeiten für das Pfarrbüro und die Außenstellen.
Allen Beteiligten sei auch an dieser Stelle ganz herzlich gedankt für die Mitarbeit an dieser Gründungsvereinbarung und Gottes Segen für eine gute Umsetzung gewünscht!